Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Datum: 01.08.2022
I. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») bilden einen integralen Bestandteil der zwischen der Auftraggebenden Person und der Firma Sanchez Trust & Trade abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Treuhand- und Beratungsdienstleistungen (im nachfolgenden «Individualvereinbarungen»). Ausserdem finden diese AGB Anwendung bei jeder Benutzung der Website http://easy-steuer.ch oder www.stt-treuhand.ch (im nachfolgenden «Website») und anderen Zugriffsseiten durch den Nutzer.
Die Firma Sanchez Trust & Trade (im Folgenden "STT") ist ein Einzelunternehmen, das unter dem Markennamen "STT Treuhand" auftritt. Dieser Name sowie das entsprechende Logo werden im Treuhandbereich verwendet, um den Wiedererkennungswert zu erhöhen und den Namen zu vereinfachen. In den nachfolgenden Bestimmungen wird der Einfachheit halber die Abkürzung "STT" verwendet.
Der Inhalt dieser AGB gilt, soweit nicht ausdrücklich eine Abweichung davon in den Individualvereinbarungen schriftlich vereinbart ist. Änderungen des Treuhand- und Beratungsauftrages bedürfen der schriftlichen, rechtsgültig unterzeichneten Zustimmung der Parteien.
II. Treuhanddienstleistungen der Sanchez Trust & Trade
A. Vertragsleistungen
Gegenstand des Treuhand- und Beratungsauftrages sind die in den Individualvereinbarungen aufgeführten Treuhand- und Beratungsdienstleistungen bzw. der vereinbarte Leistungsumfang gemäss «Sanchez Trust & Trade» (im nachfolgenden «Vertragsleistungen»).
B. Pflichten der Sanchez Trust & Trade
1. Erbringung der Vertragsleistungen
Die Sanchez Trust & Trade ist verpflichtet, die Vertragsleistungen sorgfältig und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen. Sie handelt nach den Instruktionen der Auftraggebenden Person. Vorbehalten bleibt die Nichterbringung von Vertragsleistungen aufgrund gesetzes- oder sittenwidriger Instruktionen der Auftraggebenden Person. Fehlen Instruktionen der Auftraggebenden Person, ist die Sanchez Trust & Trade nicht verpflichtet, von sich aus tätig zu werden. In dringenden Fällen kann sie von sich aus Massnahmen ergreifen, wobei sie den mutmasslichen Interessen der auftraggebenden Person so gut wie möglich Rechnung trägt. Über die so getroffenen Massnahmen wird die Auftraggebende Person von der Sanchez Trust & Trade so bald wie möglich informiert.
Die Auftraggebende Person bezeichnet gegenüber der Sanchez Trust & Trade mittels schriftlicher Mitteilung eine instruktionsberechtigte natürliche Person und überlässt ihr ein von dieser Person eigenhändig unterzeichnetes Schriftenmuster. Sämtliche Instruktionen an die Sanchez Trust & Trade haben schriftlich zu erfolgen, andernfalls sie nicht als erteilt gelten. Telefonische Instruktionen gelten entsprechend erst nach erfolgter schriftlicher Mitteilung als erteilt. Die Sanchez Trust & Trade kann von dieser Regelung abweichen, insbesondere im Umgang mit Kunden von «Sanchez Trust & Trade».
2. Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
Die Sanchez Trust & Trade ist verpflichtet, ihre Aufwendungen zu dokumentieren und der Auftraggebenden Person auf dessen schriftliches Verlangen, jederzeit darüber Auskunft zu geben.
3. Informations- und Geheimhaltungspflicht
Die Sanchez Trust & Trade ist ermächtigt, die zuständigen Behörden gemäss ihren gesetzlichen Verpflichtungen über diesen Vertrag in Kenntnis zu setzen und Auskunft über das Mandat zu erteilen. Gegenüber anderen Personen und Unternehmen verpflichtet sich die Sanchez Trust & Trade für ihre Angestellten und Beauftragten zur Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses bestehen.
C. Beizug von Dritten
Die Sanchez Trust & Trade ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Drittpersonen beizuziehen.
D. Mitwirkung der Auftraggebenden Person
Die Auftraggebende Person stellt sicher, dass die Sanchez Trust & Trade sämtliche für die Vertragsleistungen notwendigen Unterlagen und Auskünfte rechtzeitig erhält.
Die Auftraggebenden Person ist für die Vollständigkeit, die Gesetzeskonformität und die geschäftsmässige Begründetheit der eingereichten Unterlagen und Belege verantwortlich.
Unterbleibt die gebotene Mitwirkung durch die Auftraggebenden Person, entstehen aus in der Folge nicht erbrachten Vertragsleistungen keine Ansprüche gegen die Sanchez Trust & Trade. Die Sanchez Trust & Trade kann die Weiterführung des Mandats vom Erhalt der oben erwähnten Auskünfte und Unterlagen abhängig machen.
E. Haftung
Die Sanchez Trust & Trade erbringt die vereinbarten Vertragsleistungen mit der nötigen Sorgfalt. Die Sanchez Trust & Trade haftet nur für Vertragsverletzungen, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ist ausdrücklich ausgeschlossen. Hat die Sanchez Trust & Trade befugter massen Dritte zur Erfüllung der Vertragsleistungen beigezogen, haftet sie ausschliesslich für deren sorgfältige Auswahl und Instruktion.
Besonderer Haftungsausschluss bei Steuererklärungen
Der Kunde ist verpflichtet, die von Sanchez Trust & Trade erstellte Steuererklärung sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden.
Sanchez Trust & Trade übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Fehlern oder Unrichtigkeiten in der Steuererklärung resultieren, sofern diese nicht innerhalb der Korrektur Frist des jeweiligen Kantons schriftlich gemeldet wurden. Die Haftung von Sanchez Trust & Trade beschränkt sich in jedem Fall nur auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern dies erwiesen ist. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen zur Erstellung der Steuererklärung.
Besonderer Haftungsausschluss bei Buchhaltungsarbeiten
Der Kunde ist verpflichtet, die von Sanchez Trust & Trade erstellte Buchhaltung sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden. Sanchez Trust & Trade übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Fehlern oder Unrichtigkeiten in der Buchhaltung resultieren, sofern diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Dokumente schriftlich gemeldet wurden. Die Haftung von Sanchez Trust & Trade beschränkt sich in jedem Fall nur auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern dies erwiesen ist. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen zur Erstellung der Buchhaltung.
Besonderer Haftungsausschluss bei Abweichung von Buchhaltungs- und Steuerempfehlungen
Sollte der Kunde ein von Sanchez Trust & Trade nicht empfohlenes Buchhaltungssystem oder Verfahren zur Erstellung von Steuererklärungen verwenden, übernimmt Sanchez Trust & Trade keinerlei Haftung für daraus resultierende Fehler, Schäden oder Unstimmigkeiten. Auch bei der Nutzung der empfohlenen Systeme oder Verfahren wird keine automatische Haftung von Sanchez Trust & Trade übernommen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sofern dies erwiesen ist.
Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, die von Sanchez Trust & Trade erstellten Buchhaltungsunterlagen und Steuererklärungen sorgfältig zu prüfen und etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen.
F. Risikotragung
Die Sanchez Trust & Trade übt ihre Tätigkeit ausschliesslich auf Risiko der Auftraggebenden Person aus. Der Sanchez Trust & Trade erwachsen aus der Anlage, der Verwaltung und der Veräusserung des Treugutes keine Risiken. Alle betreffenden Kosten und andern Lasten (Abschreibungen, Verluste usw.) sind ausschliesslich von der Auftraggebenden Person zu tragen.
G. Vergütung und Zahlungsverzug
Die Auftraggebenden Person ist verpflichtet, der Sanchez Trust & Trade für die Erbringung der Vertragsleistungen eine Vergütung zu entrichten. Die Höhe der Vergütung wird aufgrund des Leistungsumfanges der Sanchez Trust & Trade und den Preisen gemäss der Website http://easy-steuer.ch oder www.stt-treuhand.ch berechnet. Die Sanchez Trust & Trade ist berechtigt, die Preise anzupassen. Über allfällige Preisänderungen hat sie die Auftraggebenden Person 30 Tage im Voraus in Kenntnis zu setzen.
Erfolgt die Bezahlung der Vergütung oder die rechtmässige Hinterlegung der Kreditkarte nicht innert angesetzter Frist, gerät der Auftraggeber unmittelbar in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in der Höhe von 5%. Eine Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Auftraggebers gegen die Sanchez Trust & Trade ist nicht zulässig. Sanchez Trust & Trade steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Erbringung von Vertragsleistungen zu verweigern. Sofern sich der Auftraggeber bei der Bezahlung von zwei monatlichen Beträgen im Verzug befindet, bleibt es der Sanchez Trust & Trade vorbehalten, die Funktionen von «Sanchez Trust & Trade Online» für den Kunden soweit gesetzlich zulässig einzuschränken. Bei einer Vertragsbeendigung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der Vergütung für bereits erbrachte Vertragsleistungen der Sanchez Trust & Trade verpflichtet. Nach einer ersten Mahnung wird eine Mahgebühr & Umtriebsentschädung von 20.00 Franken erhoben. Im Falle einer Betreibung werden 100% der kosten zuzüglich 20.00 Franken Umtriebsentschädigung auf den Rechnungsbetrag fällig.
H. Schadloshaltung
Die Auftraggebenden Person verpflichtet sich, die Sanchez Trust & Trade für allfälligen Schaden, der ihr aus dem Mandatsverhältnis erwachsen sollte, schadlos zu halten.
I. Weitergabe von Daten an offizielle Partner der Sanchez Trust & Trade
Sanchez Trust & Trade ist berechtigt, Kundendaten an offizielle Partner der Sanchez Trust & Trade zu übermitteln. Der Kunde kann der Weitergabe von Daten mit einem schriftlichen Schreiben widersprechen und damit unterdrücken.
J. Beendigung
Der vorliegende Auftrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs der Auftraggebenden Person.
K. Verrechnung
Der Sanchez Trust & Trade wird zur Befriedigung ihrer Forderungen ausdrücklich das Recht zur Verrechnung eingeräumt.
L. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Sanchez Trust & Trade oder deren beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie namentlich Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Seuchen, Lockdown, Epidemien, Pandemien, Terrorismus, Sabotage, Cyber-Attacken, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist die Sanchez Trust & Trade während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der Vertragsleistungen befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Sanchez Trust & Trade vom Vertrag zurücktreten. Die Sanchez Trust & Trade hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt für die Nichterbringung von Vertragsleistungen während der Dauer der höheren Gewalt inkl. Anlaufzeit vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
III. Nutzungsbedingungen der Webseite
A. Passwort
Hat der Nutzer für den Zugriff auf die Website ein Passwort verwendet oder seine E-Mailadresse übermittelt, ist er für deren Aufbewahrung sowie Richtigkeit verantwortlich.
B. Daten
Der Nutzer gewährleistet die inhaltliche Richtigkeit der dem Betreiber übermittelten Daten, die Übereinstimmung mit Gesetz und den Rechten Dritter sowie den guten Sitten.
C. Inhalte und Link
Die Sanchez Trust & Trade übernimmt keine Gewährleistung für die sachliche sowie inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Qualität der publizierten oder übermittelten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Sanchez Trust & Trade, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen.
D. Links
Verlinkungen zu fremden Internetseiten (sog. Externe Links) dienen als blosser Hinweis zu Themen, die für die Nutzer hilfreich sein könnten. Die Betreiberin hat über den Inhalt Externer Links keine Kontrolle, weswegen für den Inhalt solcher Externer Links, einschliesslich deren Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung für spezifische Zwecke keine Haftung übernommen wird. Auf entsprechenden Hinweis werden rechtswidrige Inhalte umgehend entfernt.
E. Haftungsausschluss
Die Sanchez Trust & Trade haftet für Schäden aus dem Zugriff auf ihre Website (insbesondere für Ausfälle, Unterbrechungen und Störungen) nur, wenn der Nutzer ihr grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die Sanchez Trust & Trade haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs zu den Dienstleistungen der Sanchez Trust & Trade aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, welche die Sanchez Trust & Trade nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Ausfall von Kommunikationsnetzen. Das Öffnen von Dateien geschieht auf Gefahr des Nutzers. Die Sanchez Trust & Trade gewährleistet nicht, dass die Dateien virenfrei oder nicht sonst wie geeignet sind, Schäden auf den Computern von Nutzern zu verursachen. Die auf der Website veröffentlichten Informationen begründen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zur Beteiligung an Unternehmen oder zu sonstigen Investitionen.
IV. Schlussbestimmungen
A. Anpassung der AGB
Diese AGB können von der Sanchez Trust & Trade jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt unmittelbar mit Publikation auf der Website in Kraft. Für die Auftraggebende Person gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft gewesen ist. Vorbehalten bleibt die Zustimmung zur aktuellen Version der AGB durch die Auftraggebenden Person bzw. Nutzerin.
B. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt.
C. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesen AGB unterstehen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich vereinbart. Die Beauftragte ist jedoch berechtigt, nicht aber verpflichtet, den Auftraggeber an jedem andern zuständigen Ort ins Recht zu fassen, insbesondere an seinem ordentlichen Wohnsitz im In- und Ausland.